Versicherungen

Betreiber – Haftpflichtversicherung

Die Photovoltaikanlage kann im Einzelfall Schäden an Dritten verursachen, z.B. wenn sich bei der Installation oder bei Sturm ein Modul löst und dabei ein Auto oder eine Person trifft.

Außerdem besteht das Risiko, dass durch die Einspeisung des Stroms in das Netz der Stromversorgers ein Schaden am zentralen Versorgungsnetz entsteht, für den laut Netzeinspeisevertrag der Besitzer der Photovoltaikanlage verantwortlich ist.

Wenn sich die Solaranlage auf Ihrem eigenen Grundstück oder Haus befindet und Sie den Strom für den Eigenbedarf nutzen, sind Sie durch Ihre bestehende private Haftpflichtversicherung versichert.

Wenn Sie allerdings Strom ins Netz einspeisen, dann gelten Sie als Unternehmer und benötigen ggf. eine Betreiberhaftpflichtversicherung.

Beachten Sie, dass abhängig von Ihrer bestehenden Privathaftpflichtversicherung die Möglichkeit besteht, dass Ihr Solarstromsystem bereits mitversichert ist oder mitversichert werden kann.

Erkundigen Sie sich also auf jeden Fall bei Ihrem Haftpflichtversicherer! Fragen Sie bei positiver Aussage nach, ob auch Erfüllungsschäden versichert sind (z.B. Anlage verursacht Versorgungsstörungen im Stromnetz). Kümmern Sie sich um die Haftpflichtversicherung, bevor Sie mit der Installation beginnen, damit auch Schäden versichert sind, die in der Bauphase entstehen können.

Sollte die Photovoltaikanlage nicht, nicht ausreichend oder nur mit Mehrkosten versichert sein, ist der Abschluss einer separaten Betreiberhaftpflichtversicherung auf jeden Fall empfehlenswert.


Photovoltaiksachversicherung

Photovoltaikanlagen sind zuverlässig, halten jahrzehntelang und sind robust. Trotzdem kann nie ganz ausgeschlossen werden, dass Sachschäden entstehen oder das System durch eine technische Störung zeitweise keinen Strom erzeugt, wodurch Ertragsausfall entsteht.

Denken Sie dabei z.B. auch an Diebstahl, extremste Witterungsbedingungen, Ausfall durch Installationsfehler, Kurzschluss und ähnlichem.

Eine normale Versicherung wie etwa eine Gebäudeversicherung bietet im Normalfall keine ausreichende Deckung. Die Wohngebäudeversicherung bezieht sich ausschließlich auf Sachschäden, welche beispielsweise durch Sturmschäden hervorgerufen werden. Wichtig ist, dass Bauherren die Installation der Solarmodule- bzw. Kollektoren der Versicherung dennoch melden. Zwar werden die Beiträge dadurch meist angehoben, dafür sind Sie jedoch auf der sicheren Seite. Weitergehende Versicherungsleistungen erhalten Sie nur im Rahmen einer speziellen Photovoltiakversicherung.

Es gibt nur wenige Gefahren die hier nicht versichert sind, hierzu gehören:

  • Kriegsereignisse
  • Kernenergie
  • Erdbeben
  • Abnutzung und Verschleiß
  • Vorsatz des Versicherungsnehmers.

Alle anderen Gefahren sind versichert, nachstehend einige Beispiele:

Feuer, Sturm, Hagel, Sabotage, Vandalismus, Überspannung, Kurzschluss, Blitzschlag, Diebstahl, höhere Gewalt, Schneelast, Marderbiss, Fahrlässigkeit, Folgeschäden aus Konstruktions- und Ausführungsfehler usw.


Ausfallentschädigung

Kann Ihre Photovoltaikanlage aufgrund eines versicherten Sachschadens keinen Strom produzieren, so erhalten Sie über die Ertragsausfallversicherung (Betriebsunterbrechungsversicherung) eine Ausfallentschädigung. Die Ertragsausfallversicherung ist in der Regel Bestandteil der Photovoltaikversicherung. Der Umfang der Ausfallentschädigung kann von Tarif zu Tarif variieren.


Montageversicherung

Eine Montageversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn der Aufbau und die Installation in Eigenleistung erfolgt. In der Bauzeit kann die Anlage durch Sturm, Feuer, Diebstahl beschädigt oder entwendet werden.